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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen der
STARK Reinigungsgeräte GmbH, Rindelbacher Str. 22, 73489 Jagstzell
1. Allgemeines
1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Verträge und Lieferungen,
sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert worden sind.
Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen
ausdrücklich zustimmen.
2. Angebot und Lieferumfang
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur
Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Stellen wir dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den
zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese
Eigentum des Verkäufers.
2.2 Die vom Käufer unterzeichnete
Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn
wir die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von zwei
Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert haben. Der
Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung
unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
2.3 Zusicherungen von Eigenschaften,
Nebenabreden und Änderungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4 Konstruktions- und Formänderungen
des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht
erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die
Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
3.Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Barverkaufspreise und verstehen sich netto Kasse bei
Abholung oder Versand. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren
Preisen enthalten.
3.2 Bei Versand ab Lager berechnen
wir Frachtkosten sowie Verpackungskosten
3.3 Unsere Rechnungen sind sofort
nach unserer Lieferung bzw. Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren.
3.4 Die Preise schließen Verpackung,
Fracht und Transportversicherung nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart worden ist.
3.5 Gerät der Käufer in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatzes gegenüber Unternehmern und 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatzes gegenüber Verbrauchern zu berechnen. Bei Nachweis
eines höheren Satzes, der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen,
sind wir berechtigt, diesen Zinssatz zu berechnen.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem
Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
3.7 In Abweichung von den §§ 366, 367
BGB wird eine Zahlung des Käufers zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.
3.8 Der Verkäufer ist berechtigt, die
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
4.Lieferzeit
4.1 Lieferfristen und -Termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei
denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich
gegeben hat.
4.2 Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen,
Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren,
unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der
Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die
erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten
Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
4.3 Teillieferungen sind in
zumutbarem Umfang und für den Fall, dass dies für eine zügige Abwicklung
vorteilhaft erscheint, zulässig.
4.4 Mit der Bereitstellung der Ware
am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer
über.
4.5 Das Verstreichen bestimmter
Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer
angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zu Erbringung der
Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen
werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich einfach Fahrlässigkeit vor, ist
der Schadensersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder eine
Ersatzvornahme beschränkt.
5.Mängelrüge, Gewährleistung und
Garantie
5.1 Für die Lieferung - außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei
schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter
Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Für alle Waren gelten die gesetzlichen
Gewährleistungspflichten ab Gefahrübergang. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt
bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung die Gewährleistungspflicht 12
Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst
dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Bei Kauf von gebrauchten
Sachen durch Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei
privater Nutzung 12 Monate, bei Kauf durch Unternehmer und gewerblicher und/oder
beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
5.2 Für Fremderzeugnisse beschränkt
sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die
uns gegen die Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dass die
außergerichtliche Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt o. d.
abgetretenen Abspruch aus anderen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
5.3 Weitergehende Ansprüche d.
Bestellers (egal aus welchen Rechtsgründen) gegen uns sind, soweit in unseren
Bedingungen nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, d. nicht an d. gelieferten Ware selbst
entstehen und/oder bestehen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wir
aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder in Fällen d. Fehlens
zugesicherter Eigenschaften zwingend haften. Soweit keine vorsätzliche
Vertragsverletzung besteht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des
typischen vorhersehbaren Schadens.
5.4 Ist der Käufer ein Verbraucher,
hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Mängel, Beschaffenheit und
zugesicherten Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind
innerhalb von 14 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu
rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn es liegt ein
versteckter Mangel vor oder uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Arglist
zur Last. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer.
5.5 Bei beiderseitigem
Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
5.6 Transportschäden sind dem
Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, die erforderlichen Formalitäten hat der
Käufer mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund
usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
5.7 Im Falle der Mängelbeseitigung
ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die
Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.8 Wenn der Verkäufer eine ihm
gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben
oder Ersatz zu liefern oder ihm Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich
ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer, der nicht
Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu,
gemäß den §§ 440, 323, 326, Abs. 1 S3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder
gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
5.9 Die Gewährleistung erstreckt sich
nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter
Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns
nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht
sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder
Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistungsansprüche
erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder
eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungen vorgenommen werden.
6.Haftungsbeschränkung
6.1 Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
6.2 Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache
Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typisch vorhersehbaren
Schadens.
6.3 Die gesetzlichen Regelungen zur
Beweislast bleiben hiervon unberührt.
6.4 Die Regelung gilt nicht für
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder
der Unmöglichkeit.
7.Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
7.2 Wird die Vorbehaltsware vom
Käufer zu einer neuen bewegliche Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung
für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache
wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der
Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß
§§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer
Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer
durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er
schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder
Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum
stehende Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen
gilt, unentgeltlich zu verwahren.
7.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer
veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
7.4 Der Käufer ist verpflichtet, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das
Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese
auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
7.5 Über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die
abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter
Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7.6 Mit Zahlungseinstellung,
Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahren erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung
oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die
Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des
Insolvenzverwalters.
8.Erfüllungsort/Gerichtsstand
8.1 Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
8.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten ist
der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers
zu klagen.
9.Schlussbestimmungen
9.1 Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
9.2 Auch bei Lieferungen ins Ausland
gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechts wird
abbedungen.
9.3 Bei Export unserer Waren durch
unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernimmt
der Verkäufer keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter
verletzt werden, Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von
uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich
zum Export geliefert werden.
9.4 Sollten einzelne Punkte
rechtsunwirksam sein oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
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